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Es gibt keinen Schweizer Nachfolgekalender, es gibt sechsundzwanzig

4. August 2026 · Von Reinhard Voelkel
Luftaufnahme eines Schweizer Alpentals mit Höhenlinien und steilem Gelände

Wer die Nachfolge oder den Verkauf seines KMU vorbereitet, hält sich fast immer an denselben Richtwert: zwölf bis achtzehn Monate zwischen Entscheid und Unterschrift. Diese Zahl steht in den meisten Ratgebern und stimmt als schweizweiter Durchschnitt durchaus. Trotzdem führt sie in die Irre, weil sie die Schweiz wie einen einzigen Markt behandelt, obwohl sie beim Zeitplan einer Nachfolge wie sechsundzwanzig getrennte Rechtsräume funktioniert. Dasselbe Dossier, mit demselben Käufer und demselben Beraterteam, kann je nach Sitzkanton doppelt so lange dauern, aus Gründen, die mit der Qualität des Dossiers nichts zu tun haben.

Die erste Lücke entsteht in der kantonalen Steuerverwaltung, lange bevor der Nachfolger überhaupt etwas unterschreibt. Eine Strukturierung, die eine indirekte Teilliquidation oder eine vorgelagerte Reorganisation betrifft, wird meist über ein vorab eingeholtes Steuerruling abgesichert. Wie schnell eine kantonale Verwaltung auf ein solches Gesuch antwortet, unterscheidet sich stark: manche antworten innert weniger Wochen, andere brauchen mehrere Monate, besonders wenn die zuständige Stelle ein Pensum bearbeitet, das ihre Kapazitäten deutlich übersteigt. Wer seinen Kalender allein auf den allgemeinen Richtwert stützt, ohne die Treuhänderin vorher nach der tatsächlich beobachteten Dauer im eigenen Kanton gefragt zu haben, entdeckt die Lücke genau dann, wenn der Käufer beim Fortschritt des Dossiers bereits ungeduldig wird.

Die zweite Lücke liegt im Notariatssystem selbst, geprägt von unterschiedlichen Rechtstraditionen je Kanton. Ein Teil der Deutschschweiz, Zürich, Bern und Aargau etwa, kennt ein freies Notariat: mehrere Kanzleien stehen im Wettbewerb, Termine sind rasch zu bekommen, und die Urkunden folgen dem Tempo des Dossiers. Die Romandie und einige Deutschschweizer Kantone kennen dagegen ein Staats oder Amtsnotariat mit gesetzlich festgelegter Notarenzahl, bei dem sich Termine in stark ausgelasteten Zeiten spürbar verzögern. Diese institutionelle Ausgangslage, die mit dem konkreten Verkaufsdossier nichts zu tun hat, bestimmt direkt, wie schnell eine Anteilsübertragung oder ein Grundstückskaufvertrag beurkundet werden kann.

Das Handelsregister bringt eine eigene Variabilität mit. Manche kantonalen Ämter bearbeiten Anmeldungen dank weitgehend digitalisierter Verfahren innert weniger Tage, andere schleppen einen Rückstand mit sich, der die effektive Eintragung eines neuen Verwaltungsrats oder einer Statutenänderung um mehrere Wochen verzögert. Für sich genommen wirkt diese Lücke klein; zusammen mit den beiden vorherigen macht sie aus einem angekündigten Zwölfmonatskalender einen Prozess, der achtzehn Monate überschreitet, ohne dass eine der Parteien einen Fehler gemacht hätte. Keines dieser drei Ämter stimmt sich mit den anderen ab, weshalb eine Verzögerung an einer Stelle oft erst auffällt, wenn das Dossier schon eine ganze Etappe weiter ist.

Der allgemeine Kalender ist nicht falsch, er ist unvollständig: er beschreibt einen schweizweiten Durchschnitt, dem nur wenige Dossiers tatsächlich folgen.

Betriebsliegenschaften fügen eine letzte Schicht hinzu, besonders bei Dossiers, in denen das Betriebsgebäude der Gesellschaft oder der Inhaberin persönlich gehört. Die Handänderungssteuer beim Verkauf einer Liegenschaft unterscheidet sich von Kanton zu Kanton spürbar, ebenso die Anwendung des Vorkaufsrechts auf landwirtschaftlich genutzte Grundstücke, die eine Trennung von Mauern und Betrieb um mehrere Monate verzögern kann, sobald die zuständige kantonale Behörde entscheiden muss. Wer diesen Punkt von Anfang an in den eigenen Nachfolgezeitplan einbaut, verhandelt aus einer deutlich komfortableren Position als jemand, der ihn erst entdeckt, nachdem er dem Nachfolger bereits ein Closing Datum genannt hat.

In den Mandaten, die ich begleite, erklärt der kantonale Unterschied einen guten Teil der Dossiers, die um mehrere Monate hinter den ursprünglichen Kalender zurückfallen, häufiger als Uneinigkeit über Preis oder Finanzierung. Der Nachfolger ärgert sich nicht über den Kanton, er ärgert sich über eine Verkäuferin, die eine Verzögerung nicht vorausgesehen zu haben scheint, die die eigene Beraterin in den ersten Mandatswochen hätte prüfen können. Dieser Unmut zeigt sich in der Verhandlung lange bevor jemand den Kalender laut anspricht, in einem Ton, der nach dem zweiten oder dritten verschobenen Termin spürbar ungeduldiger wird.

Die richtige Frage an die Treuhänderin oder den Steuerberater für die Nachfolge lautet deshalb nicht, wie lange eine KMU Nachfolge in der Schweiz dauert, sondern wie lange sie in diesem Kanton dauert, mit dieser Art von Vermögenswert und dieser Steuerverwaltung. Die Antwort auf die erste Frage steht in jedem Ratgeber. Die Antwort auf die zweite steht nirgends schriftlich, sie wird kantonsweise, Dossier für Dossier, überprüft, am besten noch bevor der erste Termin mit einem möglichen Nachfolger im Kalender steht.