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Güterstand und Firmenanteile: Was ein Ehevertrag kostet und was sein Fehlen bei der Übergabe kostet

2. Oktober 2026 · Von Reinhard Voelkel
Nahaufnahme gefalteter Leinenservietten mit Hohlsaum auf dunkler Unterlage

Ein Ehevertrag kostet zwischen einigen Tausend und rund zehntausend, in Franken oder Euro, dazu einen Termin beim Notar. Sein Fehlen bezahlen Sie später: wenn eine Scheidung oder ein Todesfall mitten in der Übergabe das Vermögen des Paares nach Ihrem Güterstand aufteilt, also nach den Regeln für diese Teilung. Die Rechnung kann dann eine Geldforderung auf die Hälfte des Firmenwerts enthalten, ein Bewertungsgutachten, einige Monate mehr und, in Deutschland, manchmal die Zustimmung Ihres Ehepartners zum Verkauf.

Schweiz: Wem was gehört, mit und ohne Vertrag

Ohne Ehevertrag gilt nach Schweizer Recht die Errungenschaftsbeteiligung: Jeder ist am Gewinn des anderen beteiligt. Das Gesetz sortiert das Vermögen in zwei Töpfe.

Errungenschaft ist, was die Ehe hervorgebracht hat: Ihr Lohn und was er bezahlt hat. Eigengut ist, was die Ehe nicht hervorgebracht hat: was Sie bei der Heirat besassen, was Sie geerbt oder geschenkt bekommen haben. Eine Firma, die Sie während der Ehe mit Ihrem Lohn gegründet haben, ist also Errungenschaft.

Ein gedachter Fall, kein Mandat. Eine Ingenieurin gründet fünf Jahre nach der Heirat eine Zerspanungsfirma, bezahlt aus ihrem Lohn. Zweiundzwanzig Jahre später ist die Firma 4 Millionen Franken wert. Kein Ehevertrag. Bei Scheidung oder Tod hat jeder Ehegatte, oder der Nachlass des Verstorbenen, Anspruch auf die Hälfte des Vorschlags des anderen. Vorschlag heisst: die Errungenschaft nach Abzug der Schulden. Die Forderung ihres Mannes liegt in der Grössenordnung von 2 Millionen. Davon gehen noch ihre Schulden ab, und ihre eigene Forderung auf die Hälfte seines Vorschlags wird verrechnet.

Er bekommt Geld, keine Aktien. Die Firma wird zum Verkehrswert im Zeitpunkt der güterrechtlichen Auseinandersetzung bewertet. Bei einer Scheidung steht allerdings schon am Tag der Einreichung fest, was in welchen Topf gehört: Der Inhalt der Töpfe wird dann bestimmt, ihr Wert später. Bringt die sofortige Zahlung die Inhaberin in ernsthafte Schwierigkeiten, kann sie Zahlungsaufschub verlangen. Zinsen laufen dann ab Abschluss der Auseinandersetzung, sofern nichts anderes vereinbart ist.

Ablauf nach Schweizer Recht ohne Ehevertrag: Eine während der Ehe gegründete, aus dem Lohn bezahlte Firma zählt zur Errungenschaft, die von Gesetzes wegen geteilt wird, ausser ein Vertrag sagt anderes; am Tag der Scheidungseinreichung oder des Todes wird die Firma zum Verkehrswert bei der Auseinandersetzung bewertet; die Hälfte nach Abzug der Schulden geht als Geldforderung an den Partner, nicht als Aktien; der Inhaber zahlt, Aufschub gegen Zins möglich
Was dem Ehepartner nach Schweizer Recht zusteht, ohne Vertrag

Ein öffentlich beurkundeter Ehevertrag, vor oder nach der Heirat geschlossen, verschiebt die Grenze zwischen den beiden Töpfen. Die Ehegatten können vereinbaren, dass Errungenschaft, die einem Unternehmen dient, Eigengut ist. Die Firma fällt dann aus der Vorschlagsberechnung. Sie können auch eine andere Teilung vorsehen, etwa den ganzen Vorschlag für den überlebenden Ehegatten. Eine Grenze gibt es: Kinder nur eines Ehegatten behalten ihren Pflichtteil, das gesetzliche Minimum für Erben, und eine solche Klausel darf ihn nicht schmälern.

Bei Scheidung gilt eine Klausel, die die gesetzliche Teilung ändert, nur, wenn der Vertrag das ausdrücklich vorsieht. Ein Vertrag, der eine Witwe absichern soll, kann bei einer Scheidung wirkungslos bleiben.

Auch eine Firma, die Sie schon vor der Heirat besassen, ist nicht abgeschottet. Angenommen, Sie haben im zehnten Jahr eine Kapitalerhöhung aus Ihrem Lohn bezahlt. Der Teil der Firma, den dieser Beitrag finanziert hat, gehört zur Errungenschaft, gerechnet zum Firmenwert am Tag der Auseinandersetzung.

Beim Tod wird die Forderung des Ehegatten beglichen, bevor der Nachlass geteilt wird. Soll ein Kind übernehmen, rechnet sich der Ausgleich unter den Erben auf dem, was übrig bleibt.

Deutschland und Österreich: dieselbe Frage, andere Namen

In Deutschland gilt von Gesetzes wegen die Zugewinngemeinschaft: Die Vermögen bleiben getrennt, am Ende werden die beiden Zugewinne verglichen. Zugewinn ist das Endvermögen eines Ehegatten minus sein Anfangsvermögen; eine Erbschaft während der Ehe zählt zum Anfangsvermögen. Eine geerbte Firma steht dort also mit ihrem Wert am Tag des Erbgangs, und ihr Wachstum seither zählt, anders als in der Schweiz. Wer den höheren Zugewinn hat, schuldet dem anderen die Hälfte der Differenz als Ausgleichsforderung in Geld, begrenzt auf sein Nettovermögen bei Ende des Güterstands. Beim Tod entfällt diese Rechnung: Der gesetzliche Erbteil des Ehegatten erhöht sich um ein Viertel der Erbschaft.

In Deutschland wird der Ehevertrag vor dem Notar geschlossen, beide Ehegatten anwesend, auch nach der Heirat. Er kann den Güterstand ändern, ausschliessen oder nur die Firma erfassen. Eine Regel betrifft Verkäufer direkt: Ein Ehegatte kann sich nur mit Zustimmung des anderen verpflichten, über sein Vermögen im Ganzen zu verfügen. Ist die Firma fast alles, was Sie besitzen, fragen Sie Ihre Anwältin oder Ihren Anwalt, was das für Ihren Verkauf heisst.

Österreich geht einen eigenen Weg. Der gesetzliche Güterstand ist die Gütertrennung: Jeder Ehegatte behält, was er besitzt und erwirbt. Bei Scheidung werden Hausrat und Ersparnisse nach Billigkeit aufgeteilt, ohne festen Bruchteil. Das Unternehmen bleibt draussen, die Anteile daran ebenso, ausser sie sind reine Geldanlage. Auch hier braucht der Ehevertrag einen Notariatsakt, und er kann die Aufteilung der Ersparnisse im Voraus regeln. Beim Tod erbt der Ehegatte neben den Kindern ein Drittel, abzüglich dessen, was ihm der Ehevertrag schon gegeben hat.

Vergleich von Schweiz, Deutschland und Österreich in fünf Fragen: wem die Aktien während der Ehe gehören, was gilt, wenn die Firma geerbt wurde, was der Ehepartner bei Scheidung erhält, was der Tod ändert, was ein Vertrag beim Notar festlegen kann
Drei Länder, dieselben fünf Fragen

Die Kosten, Posten für Posten

PostenGrössenordnungWas daran hängt
Vertrag, SchweizHöchstens einige Tausend Franken, in den Fällen, die ich seheFirmenvermögen als Eigengut
Vertrag, DeutschlandRund 3'500 Euro bei 1 Million gemeinsamem Nettovermögen, knapp 10'000 bei 3 Millionen, ohne Mehrwertsteuer und AuslagenNur der Firmenwert zählt, wenn der Vertrag nur die Firma erfasst
BewertungsgutachtenMehrere zehntausend Franken bei einem KMU von einigen Millionen, selten unter zehntausendDer Verkehrswert, der die Forderung bestimmt
Die Forderung, gedachte Firma mit 4 MillionenGrössenordnung 2 Millionen, in GeldSofort zahlen oder später mit Zins
Der ZeitplanMehrere MonateEin zweites Verfahren neben dem Verkauf
Zustimmung zum Verkauf, DeutschlandEine UnterschriftVerfügung über das Vermögen im Ganzen

Die deutsche Zahl entspricht der Notargebühr mit dem Satz 2,0 der Gebührentabelle, berechnet auf das Vermögen beider Ehegatten, Schulden bis zur Hälfte abgezogen. Die Auseinandersetzung braucht ihr eigenes Gutachten, und eine einzige Kennzahl verschweigt viel.

Wann Sie den Vertrag neu lesen lassen

Vor dem ersten Gespräch mit einem Käufer, vor allem: Der Wert bei der Auseinandersetzung und, in Deutschland, die Frage der Zustimmung wirken auf den Verkauf. Dann, wenn ein Kind übernimmt: Erhält der Überlebende per Klausel den ganzen Vorschlag, ändert das, was die anderen Kinder bekommen. Und nach einer Erbschaft, besonders in Deutschland, wo das Wachstum der geerbten Firma zählt.

Ein Vertrag, mit dreissig unterschrieben, beschreibt das Paar, das Sie damals waren, und eine Firma, die Sie noch nicht hatten. Beschreibt er noch die, die Sie bald verkaufen?