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Kann man eine verschuldete Firma verkaufen? Oft kommt Abgeben günstiger als Schliessen

6. Oktober 2026 · Von Reinhard Voelkel
Filzstiftzeichnung eines Schlüsselbunds mit drei Schlüsseln und einer einzelnen kupferfarbenen Münze auf einer Theke

Schuldet eine Firma mehr, als sie wert ist, bleiben ihrem Inhaber zwei Wege. Er schliesst selbst: Kündigung für die Belegschaft, Schlüssel zurück an den Vermieter, Maschinen verkauft. Oder er gibt die Firma an jemanden ab, der das Geschäft will, für einen symbolischen Preis, manchmal sogar mit einer Zahlung an den Käufer, damit er sie nimmt.

Ja, das geht, und in dieser Lage kostet Sie das Schliessen oft mehr als das Abgeben für fast nichts. Wer schliesst, bezahlt alles, was er versprochen hat, zuerst aus der Firma, dann aus der eigenen Tasche. Wer abgibt, lässt einen Teil dieser Versprechen mit dem Betrieb übernehmen. Verhandelt wird dann über das, was der Käufer übernimmt, und das geht nur, solange Sie den Zeitpunkt noch selbst bestimmen.

Zwei Rechnungen

Die Rechnung fürs Schliessen ist lang. Die Löhne laufen während jeder Kündigungsfrist weiter, dazu kommt, was Einzel- oder Kollektivverträge vorsehen. Die Miete läuft bis zum Ende des Mietvertrags, es sei denn, der Vermieter lässt Sie früher gehen, gegen Geld. Die Räume müssen geleert und instand gestellt werden. Bleiben die Lieferanten und der Rest der Schulden.

Dann meldet sich die Bank. Haben Sie eine Bürgschaft unterschrieben (Ihre Unterschrift hinter dem Kredit), gilt sie, bis der Kredit zurückbezahlt ist oder die Bank Sie entlässt. Beim Schliessen zieht die Bank sie in der Regel für das, was die Verwertung nicht gedeckt hat. Und Maschinen, Lager und Mobiliar bringen einzeln verkauft selten das, was sie in einem laufenden Betrieb wert sind. Die Druckmaschine, die jeden Monat die Miete verdient hat, wird zur Losnummer in einem Auktionskatalog.

Die Rechnung fürs Abgeben ist kurz: ein Anwalt, ein Treuhänder, manchmal eine Mitgift, also ein Betrag, den Sie dem Käufer zahlen, damit er den Betrieb übernimmt. Ein symbolischer Preis, sogar ein negativer, ist am Markt nichts Ungewöhnliches.

Eine Druckerei, die ich erfinde: 12 Leute, ein Mietvertrag mit noch drei Jahren Laufzeit, Druckmaschinen, die allein verkauft kaum mehr als ihr Gewicht bringen, und ein Bankkredit, für den der 61-jährige Inhaber persönlich bürgt. Schliessen heisst: Löhne in der Kündigungsfrist, drei Jahre Miete oder eine Abfindung an den Vermieter, der Abtransport der Maschinen, dann der Brief der Bank. Abgeben heisst: Die Druckerei ein paar Strassen weiter übernimmt Team, Mietvertrag und Kundschaft für einen symbolischen Betrag. Am Tag selbst wechselt vor Ihren Augen nur ein Schlüsselbund die Hand.

Zwei mit Filzstift gezeichnete Kassenzettel nebeneinander: links ein langer mit Löhnen in der Kündigungsfrist, Miete bis zum Mietvertragsende, Räume leeren und Ihrer Bürgschaft, falls die Bank sie zieht; rechts ein kurzer mit Anwalt und Treuhänder und manchmal einer Mitgift für den Käufer, darauf ein Schlüsselbund, die Summe kupferfarben eingekreist
Zwei Rechnungen nebeneinander

Was verhandelt wird, wenn der Preis nicht zählt

Sie können die Aktien oder Anteile verkaufen, ein Share Deal (die Firma wechselt den Eigentümer). Die Firma bleibt Arbeitgeberin, Mieterin und Schuldnerin, mit allen Schulden, bekannten und unbekannten, und der Käufer schützt sich mit Garantien, schriftlichen Zusicherungen von Ihnen über das, was er kauft. Oder Sie verkaufen das Geschäft, ein Asset Deal (der Betrieb, nicht die Firma): Der Käufer wählt die Anlagen, Verträge und Schulden, die er übernimmt. Was er liegen lässt, bleibt in Ihrer Firma und muss beglichen oder liquidiert werden. Mehr dazu unter Share Deal oder Asset Deal.

Geht das Geschäft auf den Käufer über, gehen die Mitarbeitenden und ihre Verträge mit. In der Schweiz, in Deutschland und in Österreich zum Beispiel sieht das Gesetz das so vor; anderswo fragen Sie Ihren Anwalt, ob das bei Ihnen auch gilt. Will der Käufer weniger Leute, als Sie beschäftigen, wird diese Lücke vor der Unterschrift geregelt, in der Frage, wer was bezahlt: was sie kostet, wer sie trägt und was Ihnen das Gesetz dabei erlaubt. Letzteres klären Sie mit Ihrem Anwalt.

Mietvertrag, Kunden- und Lieferantenverträge folgen dem Geschäft nicht von selbst: Lesen Sie jeden einzeln, und rechnen Sie damit, dass die Gegenseite mitreden will. Diese Zustimmungen, zuerst die des Vermieters, holen Sie vor der Unterschrift ein.

Ihre Bürgschaft geht überhaupt nicht über. Sie trägt Ihren Namen, und nur die Bank kann Sie daraus entlassen. Ihre Ablösung gehört auf die Liste dessen, was verhandelt wird, und die Bank sitzt mit am Tisch.

Zwei grosse Scheiben, Sie und der Käufer, verbunden durch drei Pfeile mit je einem Piktogramm: die Belegschaft und ihre Verträge, Mietvertrag und Lieferanten, wenn sie zustimmen, die Schulden, die er übernimmt; darunter eine kupferfarbene Scheibe mit Vorhängeschloss und ohne Pfeil, Ihre Bürgschaft bei der Bank, aus der nur die Bank Sie entlässt
Was an den Käufer übergeht, und was bei Ihnen bleibt

Wer übernimmt so etwas? Meist jemand, der das Geschäft will, nicht die Firma: ein Mitbewerber, ein Lieferant oder Kunde, der sich einen Absatzweg oder eine Bezugsquelle sichert, eine Kaderperson, ein auf Sanierungen spezialisierter Investor. Einige stehen vermutlich bereits auf der Liste derer, die Ihren Betrieb kennen.

Vorsicht beim Käufer ohne Geld und ohne Plan. Scheitert er im ersten Jahr, steht Ihre Belegschaft dort, wo die Schliessung sie hingebracht hätte, und Sie tragen weiter die Bürgschaft, die niemand abgelöst hat, und die Schulden, die in Ihrer Firma geblieben sind. Deshalb bleibt die geordnete Liquidation der ehrliche Ausweg, wenn sich kein glaubwürdiger Käufer findet.

Wer den Zeitpunkt bestimmt

Solange die Firma ihre Rechnungen bezahlt und ihre Schulden nicht höher sind als das, was sie besitzt, wählen Sie den Zeitpunkt und den Käufer.

Dieses Fenster hat eine harte Kante. Sobald die Schulden einer Gesellschaft das übersteigen, was sie besitzt, muss die Leitung der Gesellschaft das Gericht benachrichtigen, und zwar innert kurzer Frist; ab da gehört der Kalender nicht mehr ihr. In der Schweiz, in Deutschland und in Österreich zum Beispiel sieht das Gesetz das so vor; anderswo fragen Sie Ihren Treuhänder, was bei Ihnen diese Pflicht auslöst und wie viel Zeit Ihnen bleibt. Um ein Beispiel zu nehmen: In Deutschland hat die Geschäftsführung höchstens sechs Wochen ab dem Tag, an dem die Schulden das Vermögen übersteigen, und drei Wochen ab dem Tag, an dem die Gesellschaft nicht mehr zahlen kann.

Ist erst ein Gericht im Spiel, entscheiden nicht mehr Sie über Käufer und Zeitpunkt. In der Schweiz zum Beispiel gehen die Mitarbeitenden, wenn der Betrieb aus einem Konkurs oder einem Nachlassverfahren verkauft wird, nur dann auf den Käufer über, wenn er ihrer Übernahme zugestimmt hat. Dort wird das Team, Ihre stärkste Karte, zu einer Liste, die er aufstellt.

Eine Strasse von oben gesehen, die sich zweimal gabelt: am ersten Schild, mehr wert als die Schulden, führt Ja zu einer Werkstatt, verkaufen zu einem Preis, und Nein zu einer zweiten Gabelung; am zweiten Schild, bestimmen Sie noch den Zeitpunkt, führt Ja zur selben Werkstatt, verhandeln, was übernommen wird, und Nein zu einem Säulengebäude mit Waage im Giebel, nicht mehr Ihre Entscheidung; ein kupferfarbenes Auto mit der Aufschrift Sie wartet kurz vor der zweiten Gabelung
Welche Strasse noch offen ist

In den Verkäufen, die ich führe, kommt diese Frage öfter zu spät als zu früh bei mir an. In meiner erfundenen Druckerei wäre der richtige Tag dafür jener gewesen, an dem der Papierhändler zum ersten Mal Zahlung bei Lieferung verlangte, lange vor dem Brief der Bank. Ein Teil der Verzögerung liegt beim Inhaber selbst: Er ist zugleich Verkäufer, Bürge, Arbeitgeber und Projektleiter seines eigenen Ausstiegs. Wenn jemand Unabhängiges den Prozess führt, trennen sich diese Rollen; die Entscheidungen bleiben bei Ihnen.

Die beiden Wege nebeneinander

SchliessenAbgeben für fast nichts
Was Sie erhaltenWas die Anlagen einzeln verkauft bringenEinen symbolischen Preis, manchmal nichts
Was Sie bezahlenLöhne in der Kündigungsfrist, Miete, Räumung, restliche SchuldenAnwalt und Treuhänder, manchmal eine Mitgift
Die BelegschaftGekündigt, bis zum Ende der Frist bezahltGeht mit dem Geschäft über, samt Verträgen
Mietvertrag und RäumeMiete bis zum Ende oder eine AbfindungGehen an den Käufer, wenn der Vermieter zustimmt
Die Bank und Ihre BürgschaftMeist für den Fehlbetrag gezogenBleibt, bis die Bank Sie entlässt
Wer den Zeitpunkt bestimmtSie, solange die Firma ihre Rechnungen bezahlt und weniger schuldet, als sie besitztSie, mit derselben Grenze
Wie lange es dauertSo lange, wie Kündigungsfristen und Mietvertrag laufenSo lange, wie Käufer und Zustimmungen brauchen

Welcher Weg für wen

Schliessen passt, wenn niemand das laufende Geschäft will, der Mietvertrag ohnehin ausläuft, das Team klein oder nahe an der Pensionierung ist und die Anlagen einzeln verkauft mehr bringen als zusammen.

Abgeben für fast nichts passt, wenn Ihre Kundschaft, Ihr Team oder Ihr Standort für jemanden etwas wert sind, der Mietvertrag noch Jahre läuft und eine Bürgschaft auf Ihren Namen darauf wartet, abgelöst zu werden. Dieser Weg hat allerdings ein Ablaufdatum: Er funktioniert nur, solange Sie den Zeitpunkt noch selbst wählen. Die zwei Prüfungen, die Sie zuerst machen, heute noch, mit Ihrem Treuhänder: Bezahlt die Firma ihre Rechnungen noch pünktlich, und übersteigen ihre Schulden schon, was sie besitzt?

Quellen

Amtliche Texte, abgerufen am 6. Oktober 2026.