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Verkauf an Dritte, wenn die Kinder nicht übernommen haben: was man ihnen sagt, und wann

30. September 2026 · Von Reinhard Voelkel
Einzelne Eiche mit kahlen Ästen auf einer bereiften Wiese im Nebel, zwei Rehe in der Ferne und eine verschwommene Baumreihe am Horizont

In den Dossiers, in denen die Firma nach einem Nein der Kinder an Dritte geht, wiederholt sich eine Szene, Mandat für Mandat: Die Kinder erfahren vom Verkauf durch jemand anderen. Ein Lieferant, der sie vor der Post trifft, eine Mitarbeiterin, die ihnen «für das, was jetzt kommt» alles Gute wünscht, manchmal der Brief des Notars, der eine Unterschrift verlangt. Der Vater oder die Mutter ist überzeugt, die Kinder informiert zu haben. Informiert waren sie über das Nein. Nicht über das, was danach kam.

Erste Beobachtung: der Platz, den dieses Nein im Kopf des Inhabers einnimmt. Ein Sohn hat mit dreissig gesagt, dass er die Schreinerei nicht will; eine Tochter hat sich für die Physiotherapie entschieden. Von da an legt der Inhaber die Frage ab, prüft die Optionen, die ohne Nachfolge aus der Familie bleiben, und behandelt den Verkauf als Sache zwischen sich, seinem Berater und dem Käufer. Das Nein galt aber einer Stelle, der Führung des Betriebs. Es galt weder dem Schicksal der Firma noch dem Namen, den sie trägt, noch dem, was aus dem Preis eines Tages im Nachlass wird. Die Kinder sind am Verkauf nicht beteiligt; betroffen sind sie trotzdem.

Zweite Beobachtung: Ein Nein hat ein Datum. Mit achtundzwanzig ausgesprochen, zwischen zwei Stellen, hält es mit sechsunddreissig nicht immer, mit dem ersten Kind und dem Wunsch, wieder in die Region zurückzukehren. Es geht nicht darum, die Frage jedes Jahr neu aufzurollen, sondern sie sauber zu schliessen, bevor der Prozess beginnt. Ein Satz genügt, unter vier Augen: Du hast Nein gesagt, ich werde an Dritte verkaufen, bleibt es dabei? Er kostet eine Stunde. Ein Kind, das mitten in der Exklusivitätsphase wieder auftaucht, kostet deutlich mehr: Der Käufer sieht ein Risiko auf den Aktien, die Familie sieht einen Vater, der einen Fremden vorgezogen hat.

In den Mandaten, die ich führe, wird dem Inhaber der Verkauf an Dritte für das vorgeworfen, was er verschwiegen hat, fast nie für das, was er unterschrieben hat.

Drei Zeitpunkte

Wann sagt man es? Ich unterscheide drei Zeitpunkte. Der erste ist der Entscheid, an Dritte zu verkaufen, vor jedem Mandat: Die Kinder hören den Entscheid vom Vater oder von der Mutter, nicht die Neuigkeit von anderen. Der zweite ist die unterschriebene Absichtserklärung: Sie erfahren in groben Zügen, wer der Käufer ist und was er für Standort und Belegschaft ankündigt, weil man sie im Dorf genau danach fragen wird. Der dritte kommt nach dem Closing: der Preis, und was der Inhaber damit vorhat.

Zwischen dem ersten und dem zweiten Zeitpunkt geschieht für sie nichts, und das ist so gewollt: Ein Verkauf wird in einem kleinen Kreis geführt, und ein Inhaber, der jedes Angebot mit seinen Kindern bespricht, macht aus der Familie ein Verhandlungskomitee. Informieren heisst nicht konsultieren.

Was man vom Preis teilt, und der Name

Die Zurückhaltung beim Geld wirkt hier am stärksten, und ich respektiere sie. Nur verschwindet der Preis nicht: Er wird Privatvermögen, das eines Tages geteilt wird, nach Pflichtteilen, die das Schweizer Recht 2023 gekürzt hat und die auch das deutsche und das österreichische Recht kennen, in eigener Ausgestaltung. Die Kinder werden den Betrag am Ende kennen, dann, wenn der Inhaber nicht mehr da ist, um ihn zu erklären. Ich empfehle drei Dinge: eine Grössenordnung statt einer exakten Zahl; das, was noch nicht bezahlt ist, Verkäuferdarlehen oder Earn-out, damit niemand mit Geld rechnet, das es noch nicht gibt; und die Absicht des Inhabers für dieses Vermögen, ob er es behält, einen Teil vorbezieht oder ausgleicht, was ein Kind bereits erhalten hat. Die Ausgleichung früherer Zuwendungen regelt sich am Küchentisch besser als vor Gericht.

Dann der Name. Trägt die Firma den Familiennamen, gibt der Verkauf auch einen Namen weg, den die Kinder weiterhin tragen. Beim Coiffeur wird man sie fragen, ob «das noch ihr seid»; sie werden den Namen auf einem Lastwagen lesen, den Fremde fahren. Der Vertrag regelt, wie lange der Käufer den Namen nutzen darf; das Gespräch darüber gehört zuerst zu denen, die ihn tragen. Ich habe nie erlebt, dass ein Kind verlangt hätte, den Namen zurückzuziehen; ich habe mehrere erlebt, die gekränkt waren, weil niemand sie gefragt hatte.

Stellen Sie sich einen Sanitärbetrieb mit vierzig Mitarbeitenden im Zürcher Oberland vor, ein Inhaber von vierundsechzig Jahren, zwei Kinder, die beide abgewinkt haben, eines in Basel, das andere in Montreal; ein Beispiel, kein Kunde. Kündigt der Inhaber den Entscheid vor dem Mandat an, den Käufer bei der Absichtserklärung und den Preis nach dem Closing, dann fragt die Tochter, ob der Werkstattchef bleibt, und der Sohn, warum der Betrag tiefer liegt als das, was ein Cousin an Weihnachten behauptet hat. Zwei Fragen von Betroffenen, nicht von Nachfolgern. Schweigt der Inhaber, kommen dieselben Fragen trotzdem, als Vorwurf, an jemanden gerichtet, der bereits unterschrieben hat.

Eine letzte Notiz. Oft ist es die Ehefrau oder der Ehemann, die dieses Gespräch führt, oder die es einfordert. In den Mandaten, die ich leite, setze ich eine Familieninformation in den Prozesskalender, mit festem Datum. Manchmal erkläre ich den Kindern selbst, warum der Preis einen Earn-out enthält oder warum ein Teil über drei Jahre geschuldet bleibt. Der Inhaber muss sich vor seinen Kindern nicht mehr rechtfertigen, und die Mechanik des Verkaufs bleibt auf der Seite der Technik, nicht der Zuneigung.

Was zehn Jahre später bleibt, ist nicht der Betrag. In den Familien, die ich wiedersehe, wird über den Verkauf an Dritte selten wegen des Erlöses gesprochen. Gesprochen wird darüber, wie man davon erfahren hat: von den Eltern, rechtzeitig, oder von einem Lieferanten vor der Post.